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Gasnetz

 

 

Hier stellen wir ihnen Informationen zu unserem Erdgasnetz zur Verfügung und kommen unserer gesetzlichen Veröffentlichungspflicht nach.

Für die Nutzung unseres Erdgasnetzes gelten die entsprechenden Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV), die Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung - GasNEV), die Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (Kooperationsvereinbarung - KoV) sowie die Vorgaben der Bundesnetzagentur.

Netzdaten Veröffentlichungspflichten

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