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FAQ Gaspreise

1. Wie haben sich die Großhandelspreise für Gas in den vergangenen Monaten und Jahren entwickelt? Welchen Einfluss hat der Krieg in der Ukraine auf die Entwicklung der Preise?

Bereits vor dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine stiegen die Energiepreise an. Weltweit stieg aufgrund der konjunkturellen Erholung nach der Hochphase der Corona-Pandemie die Nachfrage nach Vorprodukten und Rohstoffen und ließ die Preise international stark steigen. Der Angriffskrieg auf die Ukraine und der Gaslieferstopp Russlands hat die Situation dann noch einmal deutlich verschärft. Zwischenzeitlich lagen die Preise mehr als zehnmal so hoch wie noch Anfang 2021.

Seit Anfang 2023 sind die Preise im Gasgroßhandel wieder gesunken. Das ist ein gutes Zeichen, jedoch kein Grund zur Entwarnung. Die Preise liegen immer noch rund dreimal höher als vor Beginn der Energiepreiskrise. Zudem ist und bleibt die Preisentwicklung im Gasgroßhandel volatil – unter anderem auch aufgrund weiterer geopolitischer Verwerfungen. Fakt ist: Aus Russland werden wir vorerst kein Gas mehr erhalten. Gas bleibt dadurch am Weltmarkt knapp und teuer.

2. Was bedeuten diese Entwicklungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher?

Dank langfristiger Beschaffungsstrategien, die die meisten Energieversorger verfolgen, wirken sich die gestiegenen Börsengaspreise nicht 1:1 und nicht unmittelbar auf die Endkundenpreise aus. Ein großer Teil der Energie, der im vergangenen Jahr an die Endkunden ausgeliefert wurde, wurde noch vor der Krise zu günstigeren Preisen gekauft. Die Kunden haben vergangenes Jahr von dieser langfristigen Beschaffung profitiert. Die Strategie der Versorger glättet die Entwicklungen an den Energiebörsen und schützt die Kunden vor starken Preissprüngen. Zuletzt sind die Preise im Großhandel für Gas und Strom zwar erfreulicherweise gefallen. Die langfristige Beschaffung bedeutet in diesem Fall allerdings auch: So wie die Endkundenpreise im vergangenen Jahr nicht unmittelbar und entsprechend der Preisanstiege im Großhandel gestiegen sind, sinken sie nun nicht unmittelbar und in gleichem Maße. Die Endkundenpreise entwickeln sich auch in diesem Fall zeitversetzt zu den Großhandelspreisen. Genauso wie der extreme Anstieg der Großhandelspreise der vergangen eineinhalb Jahren durch langfristige Beschaffung abgepuffert wurde, wirkt sich nun der gesunkene Einkaufspreis erst später auf die Endkundenpreise aus. Das heißt einfach gesagt: Maßgeblich für die heutigen Endkundenpreise, sind die Großhandelspreise, zu denen die Gasversorger in der Vergangenheit eingekauft haben. Aktuelle Zahlen und Grafiken zur Entwicklung der Gaspreise finden Sie in der BDEW-Gaspreisanalyse.

3. Was ist die Gaspreisbremse und wie funktioniert sie?

Der russische Angriffskrieg in der Ukraine hat die Energiepreise im vergangenen Jahr in bis dato unbekannte Höhen steigen lassen. Diese Kostensteigerungen im Einkauf der Energie, haben sich auch in den Preisen für Endkundinnen und Endkunden niedergeschlagen. Um die Belastung der Haushalte und der Industrie zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme beschlossen. Im Jahr 2023 gilt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Gaskundinnen und -kunden (Haushalte und kleine Unternehmen) liegt dieser Referenzpreis bei 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif. Ob die Energiepreisbremsen verlängert werden, ist bislang unklar. Das Gesetz ermöglicht eine Verlängerung bis maximal zum 30. April 2024.

4. Warum beschaffen Energieversorger Strom und Gas langfristig?

Sehr viele Versorger beschaffen das benötigte Gas langfristig in Teilmengen und Schritt für Schritt zu verschiedenen Zeitpunkten. Mit dieser Strategie minimieren sie das Risiko stark schwankender Börsengaspreise. Starke Veränderungen bei den Börsenpreisen wirken sich daher nicht unmittelbar und nicht 1:1 auf den Gaspreis für Endkunden aus. So sinkt der Gaspreisbestandteil 'Beschaffung' nicht im gleichen Umfang, wenn die Börsenpreise fallen. Umgekehrt steigt dieser Strompreisbestandteil nicht in gleichem Umfang, wenn die Preise an der Börse deutlich steigen. Kurzfristige Schwankungen an den Energiemärkten haben daher erst einmal keinen direkten Einfluss auf die Endkundenpreise.
Die Strategie der Versorger glättet also die Entwicklungen an den Energiebörsen und schützt die Kunden vor starken Preissprüngen. Beispielsweise hatte sich der Gaspreis im Großhandel im Jahr 2022 gegenüber Anfang 2021 mehr als verzehnfacht, der Gaspreisbestandteil 'Beschaffung' in diesem Zeitraum jedoch nur etwa verfünffacht.
Zudem gewährleisten die Unternehmen mit dieser langfristigen Beschaffungsstrategie die sichere Gas-Versorgung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Eine allein auf kurzfristige Preisschwankungen setzende Beschaffungs-Strategie ist dagegen mit höheren Versorgungsrisiken verbunden, wie wir es rund um den Jahreswechsel 2021/2022 mit den Pleiten von unseriösen Billig-Anbietern erleben mussten.

6. Wie setzt sich der Gaspreis zusammen?

Grundsätzlich setzt sich der Gaspreis aus drei Bestandteilen zusammen:

Steuern und Abgaben, inklusive CO2-Preis: Der Anteil von Steuern und Abgaben am Erdgaspreis für Haushalte beträgt 14 Prozent bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh (EFH) bzw. ebenfalls 14 Prozent bei einem Jahresverbrauch von 80.000 kWh (MFH). Die Höhe der Kosten für den Erwerb von CO2-Emissionszertifikaten (CO2-Preis) steht noch nicht fest und wird seitens der Politik voraussichtlich im November festgelegt.

Regulierte Netzentgelte, inklusive Messung und Messstellenbetrieb: Die Kosten für die Netzinfrastruktur werden über die Netzentgelte auf die Netznutzer und damit die Letztverbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt. Die Regulierungsbehörden von Bund (Bundesnetzagentur) und Ländern stellen sicher, dass die Netzentgelte angemessen und diskriminierungsfrei sind. Ihr Anteil am durchschnittlichen Gaspreis für Haushaltskunden liegt 2023 (Stand: 07/2023) bei Einfamilienhäusern (EFH) bei 14 Prozent und bei Mehrfamilienhäusern (MFH) bei 12 Prozent. Neben den Netzentgelten werden auch Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung erhoben. Die Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung werden zu einem Entgelt (für Messstellenbetrieb) zusammengefasst.

Beschaffung und Vertrieb: Dies sind die vom Gaslieferanten grundsätzlich zu beeinflussenden Preisbestandteile. Ihr durchschnittlicher Anteil am Gaspreis für Haushaltskunden liegt 2023 (Stand: 07/2023) bei Einfamilienhäusern (EFH) bei 72 Prozent und bei Mehrfamilienhäusern (MFH) bei 74 Prozent.

7. Wie haben sich die einzelnen Preisbestandteile entwickelt?

Der durchschnittliche Erdgaspreis für Haushalte in Einfamilienhäusern* (EFH) mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh ist im bisherigen Jahresmittel 2023 gegenüber dem 4. Quartal 2022 um gut 26 Prozent gesunken und beträgt durchschnittlich 14,81 ct/kWh (4. Quartal 2022: 20,04 ct/kWh; 1.-3. Quartal 2022: 15,29 ct/kWh; Grundpreis anteilig für einen Jahresverbrauch von 20.000 kWh enthalten).

Der durchschnittliche Erdgaspreis für Haushalte in Mehrfamilienhäusern* (MFH) mit einem Jahresverbrauch von 80.000 kWh ist im bisherigen Jahresmittel 2023 gegenüber dem 4. Quartal 2022 um knapp 27 Prozent gesunken und beträgt durchschnittlich 14,45 ct/kWh (4. Quartal 2022: 19,81 ct/kWh; 1.-3. Quartal 2022: 14,77 ct/kWh; Grundpreis anteilig für einen Jahresverbrauch von 80.000 kWh/13.333 kWh pro Wohnung enthalten).

Die Kosten für Beschaffung und Vertrieb sind im Zuge sinkender Großhandelspreise wieder gesunken, liegen aber im Jahresmittel 2023 mit 10,64 ct/kWh (EFH und MFH) immer noch auf einem hohen Niveau (4. Quartal 2022: 15,88 ct/kWh bzw. 15,98 ct/kWh).

Steuern, Abgaben und Umlagen betragen im Jahresmittel 2023 2,18 ct/kWh (EFH) bzw. 2,16 ct/kWh (MFH) (4. Quartal 2022: 2,50 ct/kWh bzw. 2,49 ct/kWh). Vor allem die seit 1. Oktober 2022 wirksame Mehrwertsteuerabsenkung auf 7 Prozent hat diesen Preisbestandteil gemindert.

Die Netzentgelte für Haushaltskunden sind 2023 angestiegen: Um rund 20 Prozent auf 1,99 ct/kWh (EFH) bzw. um rund 23 Prozent auf 1,65 ct/kWh (MFH) (2022: 1,66 ct/kWh bzw. 1,34 ct/kWh).

8. Wie erklären sich die regionalen Unterschiede im Gaspreis?

Die regionalen Unterschiede beim Gaspreis sind insbesondere auf die regional unterschiedlichen Netzentgelte zurückzuführen. Diese werden durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) anhand regionalspezifischer Faktoren wie der topografischen Beschaffenheit, der Besiedlungsdichte sowie dem Bedarf an Investitionen in den Netzzubau und die Instandhaltung der Infrastrukturen festgelegt. Die Höhe der Netzentgelte wird durch die BNetzA staatlich kontrolliert, um sicherzustellen, dass sie angemessen und diskriminierungsfrei sind. Dieser Bestandteil des Gaspreises ist somit nicht durch die Gasversorger bei der Preisgestaltung beeinflussbar.
Somit kann es regional zu unterschiedlichen Entwicklungen bei den Netzentgelten kommen. Sie basieren auf den von den Regulierungsbehörden geprüften Kosten für den Betrieb, Erhalt und Ausbau der Netzinfrastruktur in den jeweiligen Versorgungsgebieten. Durch die seit 2009 praktizierte Anreizregulierung sind die Netzbetreiber verpflichtet, ihre Effizienz zu erhöhen und Produktivitätsgewinne weiterzugeben. Obwohl Kostensteigerungen grundsätzlich nur alle fünf Jahre erfasst werden, kommt es doch jährlich zu Veränderungen bei den Netzentgelten. Dies liegt an konkreten Netzausbauprojekten, deren Kosten nach Genehmigung durch die Regulierungsbehörden über die Instrumente "Erweiterungsfaktor" oder "Investitionsmaßnahme" auch während einer laufenden Regulierungsperiode berücksichtigt werden. Weitere Netzentgeltanpassungen resultieren aus Veränderungen bei Kostenkategorien, die durch die einzelnen Netzbetreiber nicht zu beeinflussen sind („dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile“ gemäß § 11 Abs. 2 ARegV). Dazu gehören insbesondere vorgelagerte Netzkosten.


9. Wie ausgeprägt ist der Wettbewerb zwischen den Gasanbietern auf dem deutschen Markt? Wie häufig wechseln Kunden den Versorger?

Generell ist der deutsche Energiemarkt durch eine große Akteursvielfalt und hohe Wettbewerbsintensität geprägt. Im Vertriebssegment hält Deutschland im europäischen Vergleich eine Spitzenposition inne:
Laut Monitoringbericht 2022 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt können Haushaltskunden im bundesweiten Durchschnitt in ihrem Netzgebiet zwischen 113 Gaslieferanten wählen.
Preisdifferenzen zwischen den verschiedenen Versorgern zeigen den funktionierenden Wettbewerb. Die jeweiligen Preise und Konditionen der Anbieter sind transparent und leicht zugänglich. Dementsprechend haben die Verbraucher die Möglichkeit, den Anbieter mit dem für sie besten Preis-Leistungs-Verhältnis auszuwählen. Seit der Liberalisierung des Gasmarktes 2007 haben immerhin knapp 40 Prozent der Verbraucher mit eigenem Gasliefervertrag mindestens einmal ihren Anbieter gewechselt, wobei neben dem Preis häufig auch Serviceangebote ausschlaggebend sind. Damit nehmen die Kunden gleichzeitig Einfluss auf den Wettbewerb im Gasmarkt.

10. Wie viele Gasversorger gibt es in Deutschland?

Insgesamt gibt es in Deutschland über 1.000 Gaslieferanten. In nahezu allen Gasnetzgebieten beliefern mehr als 20 verschiedene Lieferanten Haushaltskunden. In 92 Prozent aller Netzgebiete sind es mehr als 50 verschiedene Lieferanten.


11. Oft wird die Frage gestellt, ob Gasversorger gesunkene Beschaffungskosten an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben. Warum ist es bei dieser Frage wichtig, zwischen Spotmarkt und Terminmarkt zu unterscheiden?

Am Spotmarkt wird kurzfristig lieferbares Gas gehandelt. Kurzfristig bedeutet in diesem Zusammenhang einen Tag im Voraus. Auf dem Terminmarkt hingegen werden Lieferverträge bis zu sechs Jahre im Voraus geschlossen.
Die Versorger decken sich am Terminmarkt mit einem Großteil des von ihnen prognostizierten Bedarfs ein. Am Spotmarkt werden dann die restlichen Mengen eingekauft, um den aktuellen Bedarf zu decken. Die am Spotmarkt eingekauften Mengen dienen insbesondere dem kurzfristigen Ausgleich von prognostiziertem und tatsächlichem Verbrauch der nächsten 24 - 48 Stunden.
Auswertungen, die bei den Beschaffungskosten allein die Preisentwicklungen auf dem Spotmarkt in den Blick nehmen, greifen daher zu kurz. Wesentlich für die Kosten, die den Gasversorger beim Gaseinkauf entstehen, ist die Preisentwicklung am Terminmarkt.